条款和交货条件
1. Diese Lieferbedingungen liegen allen unseren Verkaufsgeschäften zugrunde. Die Annahme eines Auftrages bedeutet nicht, dass damit auch gegenteilige Einkaufsbedingungen anerkannt werden. Das gilt auch dann, wenn nicht ausdrücklich durch uns widersprochen wird. Grundlage für eine einwandfreie Lieferung ist die genaue Beschreibung der Leistung, des Liefertermins und die Angabe der zu beliefernden Stelle. Bei Erschwernissen, bedingt durch ungenaue Angabe der genannten Punkte sind wir berechtigt, den Mehraufwand in tatsächlicher Höhe dem Kunden in Rechnung zu stellen.
2. Gewährleistungen erfolgen nur in dem Umfange, wie der Kunde mit uns vertraglich vereinbart hat. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die gelieferte Ware oder erbrachte Leistung, nicht aber auf Nebenleistungen. Weitergehende Ansprüche, z.B. Schadenersatz wegen Mangel-Folgeschäden, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
3. Es werden grundsätzlich die am Liefertag gültigen Preise berechnet. Die Preise gelten ab Werk. Für den Versandaufwand berechnen wir die tatsächlichen Kosten. Für den Versand wird immer die kostengünstigste Versandart gewählt.
4. Kundenaufträge werden generell unter Zurückweisung der Einkaufsbedingungen des Kunden, schriftlich bestätigt. Bei Sofortlieferung von Lagerware gilt der Lieferschein als Auftragsbestätigung.
5. Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Rechnungsstellung ohne Abzug. Skonto gewähren wir nur auf besondere Vereinbarung. Die Bezahlung gilt als fristgemäß getätigt, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb der Rechnungsfrist ordnungsgemäß unseren Bankkonten gutgeschrieben wurde. Dabei gilt der Tag der Gutschrift. Bei Überschreitung des Zahlungszieles gelten die offenen Beträge als Verzug. Im Verzugsfalle oder im Falle der Stundung sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 4,5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank, jedoch mindestens 8%, ab Fälligkeit der Rechnung zu berechnen. Wechselzahlungen sind nur mit unserer Einwilligung möglich; nicht abgestimmte Wechselzahlungen werden zurückgewiesen. Schecks und Wechsel werden nicht als Zahlung, sondern nur unter dem Vorbehalt pünktlicher Einlösung angenommen; sämtliche Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
6. Transportschäden werden nur anerkannt, wenn diese uns unter Benennung der genauen Schadensart, am Tage des Wareneinganges beim Käufer noch benannt werden. Dazu ist eine fernmündliche oder fernschriftliche Anzeige ausreichend. Die endgültige Anerkennung des Transportschadens erfolgt erst nach unserer eingehenden Überprüfung und unserem Schuldeingeständnis. Bei Lieferung durch Spediteur, Post, Bahn oder Paketdienst ist uns der Frachtbrief, der Paketschein mit Codenummer o. ä. Unterlage vorzulegen. In der Regel haftet der Transporteur, dem die Ware in ordnungsgemäßem, versandfähigen Zustand übergeben wird. Bei Nichtvorlage von Schadenanzeige, Schadenprotokoll sowie Frachtpapieren wird der Schaden nicht anerkannt.
7. Alle von uns verkauften Waren oder erbrachten Leistungen bleiben bis zur endgültigen Bezahlung unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung an Dritte ist nur unter dem Vorbehaltsrecht der ordnungsgemäßen Bezahlung gestattet. Sollte ein Käufer dennoch nicht fristgemäß bezahlte Ware weiterveräußern, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ab: der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Namen der Drittschuldner und die Höhe seiner Forderung mitzuteilen.
8. Unsere Lieferzeiten werden nach bestem Wissen angegeben. Da wir jedoch auf Vorlieferanten angewiesen sind, müssen wir Fristüberschreitungen vorbehalten. Sollte sich bei einem Vorlieferant eine Fristüberschreitung andeuten, ist dieser entsprechend unseren Einkaufsbedingungen verpflichtet, diese anzuzeigen. Unsere Kunden werden darüber sofort in Kenntnis gesetzt. Schadenforderungen gegen uns wegen Fristüberschreitung werden nicht anerkannt, es sei denn, dass der Leistungsverzug auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Sollten der Nichterfüllung unserer Verpflichtungen unvorhersehbare Umstände zugrunde liegen (Streik, Betriebsstörungen Materialmangel etc.), verlängert sich die Lieferfrist in angemessener Zeit. Wird uns die Lieferung oder Leistung sogar unmöglich (z.B. Konkurs eines Vorlieferanten) sind wir von der Lieferverpflichtung frei, ohne dass gegenüber uns Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.
9. Abweichungen in Abbildung und Beschreibung unserer Waren müssen wir uns aus Gründen des technischen Fortschrittes vorbehalten.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig. Es gilt deutsches Recht.
11. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen unwirksam werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.